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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Anl. 1/01

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/01

Inkrafttretensdatum

01.02.2009

Außerkrafttretensdatum

31.05.2009

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 1

Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse

Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (Paragraph 4, Absatz eins und eins a) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:

1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1

(Höherer Dienst)

Ernennungserfordernisse:

Allgemeine Bestimmungen

Gemeinsame Erfordernisse

1.1. Eine in den Ziffer eins Punkt 2 bis eins Punkt 11 Punkt 3 angeführte oder gemäß Paragraph 137, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer eins Punkt 12 bis eins Punkt 18 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

1.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 9 sind:

1.2.1. der Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei,

1.2.2. der Parlamentsdirektor,

1.2.3. der Leiter einer Sektion im Rechnungshof,

1.2.4. der Leiter einer besonders bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle

  1. Litera a
    im Bundeskanzleramt
    der Sektion römisch eins (Präsidium),
    der Sektion römisch drei (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),
    der Sektion römisch vier (Koordination),
    der Sektion römisch fünf (Verfassungsdienst),
  2. Litera b
    im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion römisch eins (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion römisch zwei (Politische Sektion),
    der Sektion römisch drei (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion),
    der Sektion römisch sechs (Administrative Sektion),
  3. Litera c
    im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur der Präsidialsektion (Personalentwicklung und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle; Budget, Raum, Öffentlichkeitsarbeit; Förderungen), der Sektion römisch drei (Personal- und Schulmanagement; Legistik),
  4. Litera d
    im Bundesministerium für Finanzen
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch eins (Präsidialsektion),
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch zwei (Budget),
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch drei (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch vier (Internationale Abgabenangelegenheiten und Organisation der Steuer- und Zollverwaltung),
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch fünf (Informationstechnologie),
  • Strichaufzählung
    der Sektion römisch sechs (Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht),
  1. Litera e
    im Bundesministerium für Gesundheit
    der Sektion römisch eins (Zentrale Koordination, Gesundheits- und KV-Recht, Gesundheitsstrukturangelegenheiten),
    der Sektion römisch drei (Öffentliches Gesundheitswesen und Arzneimittelwesen),
  2. Litera f
    im Bundesministerium für Inneres
    der Sektion römisch eins (Ressourcen),
    der Sektion römisch zwei (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),
    der Sektion römisch drei (Recht),
    der Sektion römisch vier (Service und Kontrolle),
  3. Litera g
    im Bundesministerium für Justiz
    der Präsidialsektion,
  4. Litera h
    im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
    der Sektion römisch eins (Zentralsektion),
  5. Litera i
    im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    der Präsidialsektion
    der Sektion römisch eins (Recht)
    der Sektion römisch zwei (Nachhaltigkeit und ländlicher Raum) der Sektion römisch drei (Landwirtschaft und Ernährung) der Sektion römisch vier (Forstwesen)
    der Sektion römisch fünf (Allgemeine Umweltpolitik) der Sektion römisch sechs (Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement)
    der Sektion römisch sieben (Wasser)
  6. Litera j
    im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    der Sektion römisch eins (Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT),
    der Sektion römisch zwei (Sozialversicherung),
    der Sektion römisch sechs (Arbeitsmarkt),
    der Sektion römisch sieben (Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat),
  7. Litera k
    im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
    der Sektion römisch eins (Präsidium und internationale Angelegenheiten),
    der Sektion römisch zwei (Straße und Luft),
    der Sektion römisch drei (Innovation und Telekommunikation), der Sektion römisch fünf (Infrastrukturplanung und –finanzierung, Koordination),
  8. Litera l
    im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
    die Leiterin oder der Leiter des Centers 1 (Wirtschaftspolitik),
    die Leiterin oder der Leiter des Centers 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration),
    der Sektion römisch eins (Unternehmen und Technologie),
    der Sektion römisch zwei (Familie und Jugend),
    der Sektion römisch drei (Tourismus und historische Objekte),
    der Sektion römisch vier (Energie und Bergbau),
  9. Litera m
    im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Sektion römisch eins (Universitäten, Fachhochschulen),

1.2.5. der Leiter einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde, eines Amtes oder einer Einrichtung des Bundes, in der Folge „nachgeordnete Dienststelle“ genannt,

des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel.

1.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:

1.3.1. der Kabinettsvizedirektor der Präsidentschaftskanzlei,

1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Artikel 30, Absatz 5, B-VG den parlamentarischen Klubs zugewiesen sind,

1.3.3. die Bereichsleiter der Volksanwaltschaft,

1.3.4. der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers,

1.3.5. der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers,

1.3.6. der Leiter einer bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle (Richtfunktion Sektionsleiter)

  1. Litera a
    im Bundeskanzleramt
    der Sektion römisch zwei (Frauenangelegenheiten und Gleichstellung), der Sektion römisch sechs (Sport),
    der Sektion römisch sieben (Bundespressedienst),
    der ständige Vertreter der OECD in Paris,
  2. Litera b
    im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
    der Sektion römisch vier (Rechts- und Konsularsektion),
    der Sektion römisch fünf (Kulturpolitische Sektion),
    der Sektion römisch sieben (Entwicklungszusammenarbeit; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),
  3. Litera c
    im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
    der Sektion römisch eins (Allgemeinbildendes Schulwesen, Bildungsplanung und internationale Angelegenheiten), der Sektion römisch zwei (Berufsbildendes Schulwesen),
    der Sektion römisch vier (Kultur),
    der Sektion römisch fünf (Statistik, allgemeine pädagogische und IT-Angelegenheiten, Erwachsenenbildung),
    der Sektion römisch sechs (Kunstangelegenheiten),
  4. Litera d
    im Bundesministerium für Gesundheit
    der Sektion römisch zwei (Verbrauchergesundheit und Gesundheitsprävention),
  5. Litera e
    im Bundesministerium für Justiz
    der Sektion römisch eins (Zivilrechtssektion),
    der Sektion römisch zwei (Straflegislativsektion),
    der Sektion römisch drei (Verwaltungs- und Personalsektion),
    der Sektion römisch vier (Straf- und Gnadensachen),
    der Sektion römisch fünf (Strafvollzug),
  6. Litera f
    Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2007,)
  7. Litera g
    Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2002,)
  8. Litera h
    im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
    der Sektion römisch vier (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),
    der Sektion römisch fünf (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen),
  9. Litera i
    im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
    der Sektion römisch vier (Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat),
  10. Litera j
    im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
    der Sektion römisch zwei (Wissenschaftliche Forschung; internationale Angelegenheiten – Bereich Wissenschaft),
    der Sektion römisch drei (Budget, Personal, Förderungen, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Koordination),

1.3.7. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle

  1. Litera a
    des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf,
    der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York,
    der Österreichischen Botschaft in Berlin,
    der Österreichischen Botschaft in Brüssel,
    der Österreichischen Botschaft in London,
    der Österreichischen Botschaft in Moskau,
    der Österreichischen Botschaft in Paris,
    der Österreichischen Botschaft in Peking,
    der Österreichischen Botschaft in Rom,
    der Österreichischen Botschaft in Tokio,
    der Österreichischen Botschaft in Washington,
  2. Litera b
    des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur der Österreichischen Nationalbibliothek,
  3. Litera c
    des Bundesministeriums für Finanzen
    der Finanzprokuratur,
  4. Litera d
    des Bundesministeriums für Inneres
    der Bundespolizeidirektion Wien,
  5. Litera e
    des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
    des Standortes Landwirtschaftliche Untersuchungen und Forschung Wien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
  6. Litera f
    des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
    des Patentamtes,
  7. Litera g
    des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,

1.3.8. der Generalsekretär und der Präsidialdirektor im Verfassungsgerichtshof,

1.3.9. der Leiter des Büros des Bundespräsidenten,

1.3.10. der Berater des Bundespräsidenten für europäische und internationale Angelegenheiten.

1.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

1.4.1. der Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann,

1.4.2. der stellvertretende Leiter einer Sektion, deren Leitung der Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn

  1. Litera a
    mit der Stellvertretung für zumindest einen bedeutenden Bereich einer Sektion die dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen verbunden ist und nicht mehr als zwei Stellvertretungen im Sinne dieser Bestimmung eingerichtet sind, oder
  2. Litera b
    mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach Litera a, eingerichtet ist,

1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe römisch eins.A (Völkerrechtsbüro),

1.4.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Bern,

1.4.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Niederösterreich,

1.4.6. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Gruppe „Materielles Steuerrecht“ in der Zentralstelle,

1.4.7. im Bundesministerium für Finanzen der Präsident des Unabhängigen Finanzsenates,

1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch eins und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle,

1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch vier und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

1.4.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,

1.4.11. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Gruppe I/B (Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit, Haushaltsangelegenheiten, Informationstechnologie und -management, Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen, Organisation, Ministerialkanzleidirektion, Ministerialbibliothek),

1.4.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).

1.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

1.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch zwei.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen),

1.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Buenos Aires,

1.5.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Los Angeles,

1.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/2 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten) in der Zentralstelle,

1.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung III/5 (Personalangelegenheiten, BMHS, der Schulaufsicht, der Zentrallehranstalten und Akademien) in der Zentralstelle,

1.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Burgenland,

1.5.7. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung II/1 (Budget: Grundsatz, Koordination und Recht) in der Zentralstelle,

1.5.8. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung IV/9 (Umsatzsteuer) in der Zentralstelle,

1.5.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/1 (Personal, Budget und Organisation) in der Zentralstelle,

1.5.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung IV/6 (Gesundheitstelematik) in der Zentralstelle,

1.5.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/1 (Personalabteilung) in der Zentralstelle,

1.5.12. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/6 (Beschaffung) in der Zentralstelle,

1.5.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „EU-Finanzkontrolle und Interne Revision“ in der Zentralstelle,

1.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg,

1.5.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Abteilung II/A/4 (Internationale Angelegenheiten der Sozialversicherung) in der Zentralstelle,

1.5.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Organisationseinheit „Support“ beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

1.5.17. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung L 3 (Flughäfen, Flugbetrieb und Technik) in der Zentralstelle,

1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung römisch fünf 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle,

1.5.19. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 2 im Center 1 (Standortpolitik und Binnenmarkt) in der Zentralstelle.

1.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

1.6.1. der Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,

1.6.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch vier.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten),

1.6.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Kuala Lumpur,

1.6.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Paris,

1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung Ziffer /, 8, (Schulmanagement – Schulerhaltung für Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle,

1.6.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/5 (Pädagogische Angelegenheiten der Hauptschulen) in der Zentralstelle,

1.6.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung für Personalmanagement im Stadtschulrat für Wien,

1.6.8. im Bundesministerium für Finanzen das sonstige hauptberufliche Mitglied im Unabhängigen Finanzsenat,

1.6.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung II/3 (Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst) in der Zentralstelle,

1.6.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/3 (Innerstaatliche und EU-Koordination, Gesundheitspolitik) in der Zentralstelle,

1.6.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten) in der Zentralstelle,

1.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Büros der Bundesheerbeschwerdekommission in der Zentralstelle,

1.6.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, zugleich Leiter des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,

1.6.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Landesstelle Wien des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der, Abteilung FC römisch zwei (Finanzen und Controlling) in der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle,

1.6.16. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 1 im Center 1 (Wirtschaftspolitik) in der Zentralstelle,

1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß Paragraph 10, Absatz 4, des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung).

1.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

1.7.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Bern,

1.7.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Paris,

1.7.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung IV/5 (Angelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation) in der Zentralstelle,

1.7.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Landeskonservatorates für Niederösterreich im Bundesdenkmalamt,

1.7.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderen Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Landesschulrat für Niederösterreich,

1.7.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Stabsstelle „Budget Einrichtungsangelegenheiten“ in der Steuerungsgruppe „Schulerhaltung/Facility Management“ in der Zentralstelle,

1.7.7. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates b der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

1.7.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung) der Abteilung I/3 in der Zentralstelle,

1.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Abteilung Technische Querschnittsaufgaben und Chefanalytiker beim Kommando Führungsunterstützung,

1.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,

1.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit die Funktion eines Gebietsbauleiters verbunden ist,

1.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark, zugleich Leiter der Abteilung St 4 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

1.7.13. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Stellvertreter des Vorstandes der Technischen Abteilung 2A (Maschinenbau) im Österreichischen Patentamt.

1.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

1.8.1. der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Abteilung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,

1.8.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Buenos Aires,

1.8.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Zweitzugeteilte an der Botschaft in Paris,

1.8.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Agram,

1.8.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates I/2b (Naturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände; Mathematik; Informatik; Schulversuche; Sonderformen; Reifeprüfung; Lehrer/innenausbildung) in der Zentralstelle,

1.8.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Regionalstelle für Salzburg und Oberösterreich in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

1.8.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ im Landesschulrat für Tirol,

1.8.8. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung I/B/6 (Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten) mit umfassenden Approbationsbefugnissen für den Vollzug einschlägiger Gesetze betreffend Berufsausübung in nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Zentralstelle,

1.8.9. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesasylamts,

1.8.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Fliegerwerft 2,

1.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der stellvertretende Leiter der Abteilung Revision C und Referatsleiter in der Zentralstelle,

1.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates Budget- und Beschaffungsplanung in der der Zentralstelle unmittelbar nachgeordneten Abteilung Luftzeug,

1.8.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Gebietsbauleitung Bregenz in der Sektion Vorarlberg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

1.8.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung V/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung) in der Zentralstelle,

1.8.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des ärztlichen Dienstes der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

1.8.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Kärnten, zugleich Leiter der Abteilung K 2 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

1.8.17. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der fachlich Richtlinien gebende Referent für komplexe Angelegenheiten des nachgeordneten Bereiches in einer Zentralstelle wie der Referent für legislative, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten des Behindertenrechts in der Abteilung IV/A/7,

1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle.

1.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

1.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Rohstoffgeologie“ in der Geologischen Bundesanstalt,

1.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Geomagnetischer und Gravimetrischer Dienst“, zugleich stellvertretender Leiter der Hauptabteilung „Geophysik“, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

1.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Außenstelle der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderer Personalstärke wie zB Graz/Stadt im Landesschulrat für Steiermark,

1.9.4. im Bundesministerium für Finanzen der Fachexperte mit EsB im Fachbereich in einem Finanzamt,

1.9.5. im Bundesministerium für Finanzen der Referent mit Rechtsanwaltsprüfung in der Finanzprokuratur,

1.9.6. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter des Polizeikommissariats Innere Stadt und Leiter des Referates Verkehrs-, Verwaltungs-, Strafvollzug der Bundespolizeidirektion Wien,

1.9.7. im Bundesministerium für Inneres der juristische Referent in der Abteilung II/1 (Rechtliche Angelegenheiten) in der Zentralstelle,

1.9.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat römisch drei der Rechtsabteilung in der Zentralstelle,

1.9.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

1.9.10. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung I/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), zugleich Referent für den Abteilungsbereich mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Zentralstelle.

1.10. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

1.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion römisch fünf, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle,

1.10.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung in der Fachabteilung „Hydrogeologie“ der Geologischen Bundesanstalt,

1.10.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent einer Außenstelle/Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes mit einschlägiger universitärer Ausbildung,

1.10.4. im Bundesministerium für Inneres der Juristische Referent der Grundsatz- und Dublinabteilung beim Bundesasylamt,

1.10.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat 4 der Presseabteilung in der Zentralstelle,

1.10.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung in der Gebietsbauleitung Mittleres Inntal,

1.10.7. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung N 5 der Landesstelle Niederösterreich im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).

1.11. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

1.11.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Bedienstete im höheren Dienst bei einem Landesschulrat wie zB der Leiter des Referates „Rechtsdokumentation“ und Mitarbeiter des Referates „Rechtsbereinigung sowie administrative Betreuung des Kollegiums“ im Landesschulrat für Niederösterreich,

1.11.2. im Bundesministerium für Inneres der Rechtskundige Beamte im Referat Verkehr/Verwaltung, Strafvollzug bei einem Polizeikommissariat der Bundespolizeidirektion Wien,

1.11.3. im Bundesministerium für Justiz der Psychologe in der Justizanstalt Josefstadt.

Hochschulbildung

1.12. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist nachzuweisen durch:

  1. Litera a
    den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß Paragraph 87, Absatz eins, des Universitätsgesetzes 2002 oder
  2. Litera b
    den Erwerb eines akademischen Grades gemäß Paragraph 5, Absatz 2, des Fachhochschul-Studiengesetzes aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges.

Aufstiegskurs

1.13. Das Ernennungserfordernis des Abschlusses eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines vom Bundeskanzleramt veranstalteten Aufstiegskurses ersetzt.

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

Apotheker

1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke.

Ärzte

1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes.

Auswärtiger Dienst

1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium.

Dienst bei der Finanzprokuratur

1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, eine neunmonatige rechtsberufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.

Seelsorger

1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge.

1.19. Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,)

Definitivstellungserfordernisse:

1.20. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1.

Im RIS seit

30.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40116306

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/ANL1/NOR40116306

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