1. VERWENDUNGSGRUPPE A 1
(Höherer Dienst)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
1.1. Eine in den Z 1.2 bis 1.11.3 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 1.12 bis 1.18 vorgeschriebenen Erfordernisse. 1.1. Eine in den Ziffer eins Punkt 2 bis eins Punkt 11 Punkt 3 angeführte oder gemäß Paragraph 137, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer eins Punkt 12 bis eins Punkt 18 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
1.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 9 sind:
1.2.1. der Kabinettsdirektor der Präsidentschaftskanzlei,
1.2.2. der Parlamentsdirektor,
1.2.3. der Leiter einer Sektion im Rechnungshof,
1.2.4. der Leiter einer besonders bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle
im Bundeskanzleramt
der Sektion I (Präsidium),der Sektion römisch eins (Präsidium),
der Sektion III (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),der Sektion römisch drei (Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform),
der Sektion IV (Koordination),der Sektion römisch vier (Koordination),
der Sektion V (Verfassungsdienst),der Sektion römisch fünf (Verfassungsdienst),
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion I (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion II (Politische Sektion),im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Sektion römisch eins (Zentrale Angelegenheiten), der Sektion römisch zwei (Politische Sektion),
der Sektion III (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion),der Sektion römisch drei (Wirtschafts- und integrationspolitische Sektion),
der Sektion VI (Administrative Sektion),der Sektion römisch sechs (Administrative Sektion),
im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Zentralsektion (Personal- und Organisationsangelegenheiten der Zentralstelle, Legistik, Budgetkoordination, Schulerhaltung, Zentrale Förderungskoordination),
der Sektion III (Personal- und Schulmanagement, Dienstrechtsentwicklung, IT-Angelegenheiten), der Sektion VII (Universitäten, Fachhochschulen),der Sektion römisch drei (Personal- und Schulmanagement, Dienstrechtsentwicklung, IT-Angelegenheiten), der Sektion römisch sieben (Universitäten, Fachhochschulen),
im Bundesministerium für Finanzen
der Sektion I (Präsidialsektion),der Sektion römisch eins (Präsidialsektion),
der Sektion II (Budget),der Sektion römisch zwei (Budget),
der Sektion III (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),der Sektion römisch drei (Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte),
der Sektion IV (Internationale Abgabenangelegenheiten und Organisation der Steuer- und Zollverwaltung),der Sektion römisch vier (Internationale Abgabenangelegenheiten und Organisation der Steuer- und Zollverwaltung),
der Sektion V (Informationstechnologie),der Sektion römisch fünf (Informationstechnologie),
der Sektion VI (Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht),der Sektion römisch sechs (Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht),
im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion I (Zentrale Organisation, gesundheitspolitische Koordination, Gesundheits-, KV- und UV-rechtliche Angelegenheiten),im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion römisch eins (Zentrale Organisation, gesundheitspolitische Koordination, Gesundheits-, KV- und UV-rechtliche Angelegenheiten),
der Sektion III (Gesundheitswesen),der Sektion römisch drei (Gesundheitswesen),
im Bundesministerium für Inneres
der Sektion I (Ressourcen),der Sektion römisch eins (Ressourcen),
der Sektion II (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),der Sektion römisch zwei (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit),
der Sektion III (Recht),der Sektion römisch drei (Recht),
der Sektion IV (Service und Kontrolle),der Sektion römisch vier (Service und Kontrolle),
im Bundesministerium für Justiz
der Präsidialsektion,
im Bundesministerium für Landesverteidigung der Sektion I (Zentralsektion),im Bundesministerium für Landesverteidigung der Sektion römisch eins (Zentralsektion),
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
der Präsidialsektion
der Sektion I (Recht)der Sektion römisch eins (Recht)
der Sektion II (Nachhaltigkeit und ländlicher Raum) der Sektion III (Landwirtschaft und Ernährung) der Sektion IV (Forstwesen)der Sektion römisch zwei (Nachhaltigkeit und ländlicher Raum) der Sektion römisch drei (Landwirtschaft und Ernährung) der Sektion römisch vier (Forstwesen)
der Sektion V (Allgemeine Umweltpolitik) der Sektion VI (Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement)der Sektion römisch fünf (Allgemeine Umweltpolitik) der Sektion römisch sechs (Stoffstromwirtschaft, Umwelttechnik und Abfallmanagement)
der Sektion VII (Wasser)der Sektion römisch sieben (Wasser)
im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion I (Supportfunktionen, IT, Europäische und internationale Angelegenheiten),der Sektion römisch eins (Supportfunktionen, IT, Europäische und internationale Angelegenheiten),
der Sektion II (Sozialversicherung),der Sektion römisch zwei (Sozialversicherung),
der Sektion V (Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische Angelegenheiten - Generationen),der Sektion römisch fünf (Jugend-, Familien-, Männer- und Seniorenpolitische Angelegenheiten - Generationen),
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
der Sektion I (Präsidium und internationale Angelegenheiten),der Sektion römisch eins (Präsidium und internationale Angelegenheiten),
der Sektion II (Straße und Luft),der Sektion römisch zwei (Straße und Luft),
der Sektion III (Innovation und Telekommunikation),der Sektion römisch drei (Innovation und Telekommunikation),
im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter des Centers 1 (Wirtschaftspolitik), der Leiter des Centers 2 (Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration),
der Sektion I (Unternehmen und Technologie), der Sektion II (Arbeitsmarkt),der Sektion römisch eins (Unternehmen und Technologie), der Sektion römisch zwei (Arbeitsmarkt),
der Sektion III (Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion), der Sektion IV (Energie und Bergbau),der Sektion römisch drei (Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion), der Sektion römisch vier (Energie und Bergbau),
der Sektion V (Tourismus und historische Objekte),der Sektion römisch fünf (Tourismus und historische Objekte),
1.2.5. der Leiter einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde, eines Amtes oder einer Einrichtung des Bundes, in der Folge "nachgeordnete Dienststelle" genannt,
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel.
1.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:
1.3.1. der Kabinettsvizedirektor der Präsidentschaftskanzlei,
1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Art. 30 Abs. 5 1.3.2. die Parlamentsvizedirektoren und Beamte in vergleichbarer Funktion, die nach Artikel 30, Absatz 5
B-VG den parlamentarischen Klubs zugewiesen sind,
1.3.3. die Bereichsleiter der Volksanwaltschaft,
1.3.4. der Leiter des Kabinetts des Bundeskanzlers,
1.3.5. der Leiter des Kabinetts des Vizekanzlers,
1.3.6. der Leiter einer bedeutenden Sektion in einer sonstigen Zentralstelle (Richtfunktion Sektionsleiter)
im Bundeskanzleramt
der Sektion II (Kunstangelegenheiten),der Sektion römisch zwei (Kunstangelegenheiten),
der Sektion VI (Sport),der Sektion römisch sechs (Sport),
der ständige Vertreter der OECD in Paris,
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sektion IV (Rechts- und Konsularsektion), der Sektion V (Kulturpolitische Sektion), der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Sektion römisch vier (Rechts- und Konsularsektion), der Sektion römisch fünf (Kulturpolitische Sektion), der Sektion römisch sieben (Entwicklungszusammenarbeit; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik),
im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Sektion I (Allgemeinbildendes Schulwesen, Bildungsplanung, internationale Angelegenheiten), der Sektion II (Berufsbildendes Schulwesen), der Sektion IV (Kultur- und Medienangelegenheiten), der Sektion V (Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung, allgemeine pädagogische Angelegenheiten, Erwachsenenbildung, Bildungsberatung),im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Sektion römisch eins (Allgemeinbildendes Schulwesen, Bildungsplanung, internationale Angelegenheiten), der Sektion römisch zwei (Berufsbildendes Schulwesen), der Sektion römisch vier (Kultur- und Medienangelegenheiten), der Sektion römisch fünf (Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung, allgemeine pädagogische Angelegenheiten, Erwachsenenbildung, Bildungsberatung),
der Sektion VI (Wissenschaftliche Forschung und internationale Angelegenheiten - Bereich Wissenschaft),der Sektion römisch sechs (Wissenschaftliche Forschung und internationale Angelegenheiten - Bereich Wissenschaft),
im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion II (Frauenangelegenheiten),im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Sektion römisch zwei (Frauenangelegenheiten),
der Sektion IV (Strukturpolitik und Verbraucher - Gesundheit),der Sektion römisch vier (Strukturpolitik und Verbraucher - Gesundheit),
im Bundesministerium für Justiz
der Sektion I (Zivilrechtssektion),der Sektion römisch eins (Zivilrechtssektion),
der Sektion II (Straflegislativsektion), der Sektion III (Verwaltungs- und Personalsektion), der Sektion IV (Straf- und Gnadensachen), der Sektion V (Strafvollzug),der Sektion römisch zwei (Straflegislativsektion), der Sektion römisch drei (Verwaltungs- und Personalsektion), der Sektion römisch vier (Straf- und Gnadensachen), der Sektion römisch fünf (Strafvollzug),
im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik,
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2002)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2002,) im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
der Sektion IV (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),der Sektion römisch vier (Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten),
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
der Sektion IV (Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat),der Sektion römisch vier (Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat),
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,)
1.3.7. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, der Ständigen Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen und den Spezialorganisationen in Genf,
der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York,
der Österreichischen Botschaft in Berlin, der Österreichischen Botschaft in Brüssel, der Österreichischen Botschaft in London, der Österreichischen Botschaft in Moskau, der Österreichischen Botschaft in Paris, der Österreichischen Botschaft in Peking, der Österreichischen Botschaft in Rom,
der Österreichischen Botschaft in Tokio, der Österreichischen Botschaft in Washington,
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
der Österreichischen Nationalbibliothek,
des Bundesministeriums für Finanzen
der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzprokuratur,
des Bundesministeriums für Inneres
der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
des Standortes Landwirtschaftliche Untersuchungen und Forschung Wien der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
des Patentamtes,
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
1.3.8. der Generalsekretär im Verfassungsgerichtshof,
1.3.9. der Leiter des Büros des Bundespräsidenten.
1.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
1.4.1. der Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Sektion nicht der Funktionsgruppe 8 oder 9 zugeordnet werden kann,
1.4.2. der stellvertretende Leiter einer Sektion, deren Leitung der Funktionsgruppe 8 oder 9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist und die keine Gruppengliederung aufweist, wenn
mit der Stellvertretung für zumindest einen bedeutenden Bereich einer Sektion die dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen verbunden ist und nicht mehr als zwei Stellvertretungen im Sinne dieser Bestimmung eingerichtet sind, oder
mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach lit. a eingerichtet ist,mit der Stellvertretung gleichzeitig die Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordneten Organisationseinheit verbunden ist, wenn in der betreffenden Sektion nicht mehr als eine Stellvertretung nach Litera a, eingerichtet ist,
1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe I.A (Völkerrechtsbüro), 1.4.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Gruppe römisch eins.A (Völkerrechtsbüro),
1.4.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Bern,
1.4.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Niederösterreich,
1.4.6. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Gruppe „Materielles Steuerrecht“ in der Zentralstelle,
1.4.7. im Bundesministerium für Finanzen der Präsident des Unabhängigen Finanzsenates,
1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion I und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle, 1.4.8. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch eins und Leiter der Bereiche Personal, Organisation und Budget in der Zentralstelle,
1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion IV und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle, 1.4.9. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Sektion römisch vier und Leiter der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,
1.4.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft,
1.4.11. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Gruppe I/B (Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit, Haushaltsangelegenheiten, Informationstechnologie und -management, Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen, Organisation, Ministerialkanzleidirektion, Ministerialbibliothek),
1.4.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
1.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
1.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung II.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen), 1.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch zwei.1 (Sicherheitspolitische Angelegenheiten; GASP; Grundsatzfragen),
1.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Buenos Aires,
1.5.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Los Angeles,
1.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung II/2 (Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten) in der Zentralstelle,
1.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung III/5 (Personalangelegenheiten, BMHS, der Schulaufsicht, der Zentrallehranstalten und Akademien) in der Zentralstelle,
1.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Amtsdirektor des Landesschulrates für Burgenland,
1.5.7. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung II/1 (Budget: Grundsatz, Koordination und Recht) in der Zentralstelle,
1.5.8. im Bundesministerium für Finanzen der Leiter der Abteilung IV/9 (Umsatzsteuer) in der Zentralstelle,
1.5.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/1 (Personal, Budget und Organisation) in der Zentralstelle,
1.5.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung IV/6 (Gesundheitstelematik) in der Zentralstelle,
1.5.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/1 (Personalabteilung) in der Zentralstelle,
1.5.12. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung I/6 (Beschaffung) in der Zentralstelle,
1.5.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „EU-Finanzkontrolle und Interne Revision“ in der Zentralstelle,
1.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg,
1.5.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Abteilung II/A/4 (Internationale Angelegenheiten der Sozialversicherung) in der Zentralstelle,
1.5.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Organisationseinheit „Support“ beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.5.17. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung L 3 (Flughäfen, Flugbetrieb und Technik) in der Zentralstelle,
1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung V 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle, 1.5.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Gruppe „Verkehrs-Arbeitsinspektorat – VAI“, zugleich Leiter der Abteilung römisch fünf 1 (Schienenbahnen, Seilbahnen) in der Zentralstelle,
1.5.19. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 2 im Center 1 (Standortpolitik und Binnenmarkt) in der Zentralstelle.
1.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
1.6.1. der Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Gruppe keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.6.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung IV.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten), 1.6.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Abteilung römisch vier.3 (Auslandsösterreicher, Schutzmachtangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Sozial- und gesundheitspolitische Angelegenheiten),
1.6.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Botschaft in Kuala Lumpur,
1.6.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Paris,
1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung Z/8 (Schulmanagement – Schulerhaltung für Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle, 1.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung Ziffer /, 8, (Schulmanagement – Schulerhaltung für Bgld., Stmk., Vbg., Wien) in der Zentralstelle,
1.6.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung I/5 (Pädagogische Angelegenheiten der Hauptschulen) in der Zentralstelle,
1.6.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung für Personalmanagement im Stadtschulrat für Wien,
1.6.8. im Bundesministerium für Finanzen das sonstige hauptberufliche Mitglied im Unabhängigen Finanzsenat,
1.6.9. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung II/3 (Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft und im Bundesdienst) in der Zentralstelle,
1.6.10. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Leiter der Abteilung I/A/3 (Innerstaatliche und EU-Koordination, Gesundheitspolitik) in der Zentralstelle,
1.6.11. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten) in der Zentralstelle,
1.6.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Büros der Bundesheerbeschwerdekommission in der Zentralstelle,
1.6.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, zugleich Leiter des Institutes für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt,
1.6.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter der Landesstelle Wien des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung FC II (Finanzen und Controlling) in der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle, 1.6.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Leiter der Abteilung FC römisch zwei (Finanzen und Controlling) in der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle,
1.6.16. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Leiter der Abteilung 1 im Center 1 (Wirtschaftspolitik) in der Zentralstelle,
1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung). 1.6.17. der Fachexperte in einer Zentralstelle mit langjähriger Fachkompetenz und Fachverantwortung, der unmittelbar der Sektionsleitung zugeordnet ist. Er hat gemäß Paragraph 10, Absatz 4, des Bundesministeriengesetzes 1986 die Ermächtigung zur selbstständigen Behandlung besonders bedeutender und umfangreicher Angelegenheiten. Der Arbeitsplatz muss eine außergewöhnliche Qualifikation und Zusatzausbildung erfordern. Der Fachexperte kann aufgabenbezogen von Mitarbeitern unterstützt werden (fachliche Führung).
1.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
1.7.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Bern,
1.7.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Paris,
1.7.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung IV/5 (Angelegenheiten der Österreichischen Kulturinformation) in der Zentralstelle,
1.7.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Landeskonservatorates für Niederösterreich im Bundesdenkmalamt,
1.7.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderen Leitungs- und Koordinationsaufgaben im Landesschulrat für Niederösterreich,
1.7.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Stabsstelle „Budget Einrichtungsangelegenheiten“ in der Steuerungsgruppe „Schulerhaltung/Facility Management“ in der Zentralstelle,
1.7.7. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates b der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,
1.7.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung) der Abteilung I/3 in der Zentralstelle,
1.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Abteilung Technische Querschnittsaufgaben und Chefanalytiker beim Kommando Führungsunterstützung,
1.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft,
1.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter einer Sektion des Forstlichen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung, sofern damit die Funktion eines Gebietsbauleiters verbunden ist,
1.7.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark, zugleich Leiter der Abteilung St 4 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.7.13. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Stellvertreter des Vorstandes der Technischen Abteilung 2A (Maschinenbau) im Österreichischen Patentamt.
1.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
1.8.1. der Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen der Größe und Bedeutung der Abteilung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
1.8.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Erstzugeteilte an der Botschaft in Buenos Aires,
1.8.3. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Zweitzugeteilte an der Botschaft in Paris,
1.8.4. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Kulturforums an der Botschaft in Agram,
1.8.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates I/2b (Naturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände; Mathematik; Informatik; Schulversuche; Sonderformen; Reifeprüfung; Lehrer/innenausbildung) in der Zentralstelle,
1.8.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Regionalstelle für Salzburg und Oberösterreich in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
1.8.7. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ im Landesschulrat für Tirol,
1.8.8. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung I/B/6 (Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten) mit umfassenden Approbationsbefugnissen für den Vollzug einschlägiger Gesetze betreffend Berufsausübung in nichtärztlichen Gesundheitsberufen in der Zentralstelle,
1.8.9. im Bundesministerium für Inneres der Leiter der Grundsatz- und Dublinabteilung des Bundesasylamts,
1.8.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Fliegerwerft 2,
1.8.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der stellvertretende Leiter der Abteilung Revision C und Referatsleiter in der Zentralstelle,
1.8.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates Budget- und Beschaffungsplanung in der der Zentralstelle unmittelbar nachgeordneten Abteilung Luftzeug,
1.8.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Gebietsbauleitung Bregenz in der Sektion Vorarlberg im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,
1.8.14. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung V/6 (Männerpolitische Grundsatzabteilung) in der Zentralstelle,
1.8.15. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Leiter des ärztlichen Dienstes der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.8.16. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Landesstelle Kärnten, zugleich Leiter der Abteilung K 2 im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),
1.8.17. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der fachlich Richtlinien gebende Referent für komplexe Angelegenheiten des nachgeordneten Bereiches in einer Zentralstelle wie der Referent für legislative, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten des Behindertenrechts in der Abteilung IV/A/7,
1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion II (Infrastruktur) in der Zentralstelle. 1.8.18. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung Sch 2 (Vollzug) in der Gruppe „Schiene“ der Sektion römisch zwei (Infrastruktur) in der Zentralstelle.
1.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
1.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Rohstoffgeologie“ in der Geologischen Bundesanstalt,
1.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Geomagnetischer und Gravimetrischer Dienst“, zugleich stellvertretender Leiter der Hauptabteilung „Geophysik“, in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
1.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Außenstelle der Abteilung „Schulpsychologie – Bildungsberatung“ mit besonderer Personalstärke wie zB Graz/Stadt im Landesschulrat für Steiermark,
1.9.4. im Bundesministerium für Finanzen der Fachexperte mit EsB im Fachbereich in einem Finanzamt,
1.9.5. im Bundesministerium für Finanzen der Referent mit Rechtsanwaltsprüfung in der Finanzprokuratur,
1.9.6. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter des Polizeikommissariats Innere Stadt und Leiter des Referates Verkehrs-, Verwaltungs-, Strafvollzug der Bundespolizeidirektion Wien,
1.9.7. im Bundesministerium für Inneres der juristische Referent in der Abteilung II/1 (Rechtliche Angelegenheiten) in der Zentralstelle,
1.9.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat III der Rechtsabteilung in der Zentralstelle, 1.9.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat römisch drei der Rechtsabteilung in der Zentralstelle,
1.9.9. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,
1.9.10. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung I/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), zugleich Referent für den Abteilungsbereich mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Zentralstelle.
1.10. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
1.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion V, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle, 1.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in der Sektion römisch fünf, zuständig für die Koordination des Einsatzes von Personalinformationssystemen (pm-sap) für das Gesamtressort sowie Mitwirkung an Projekten der Sektionsleitung, Projektleitung und Umsetzung, in der Zentralstelle,
1.10.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Beamte in wissenschaftlicher Verwendung in der Fachabteilung „Hydrogeologie“ der Geologischen Bundesanstalt,
1.10.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent einer Außenstelle/Beratungsstelle des Schulpsychologischen Dienstes mit einschlägiger universitärer Ausbildung,
1.10.4. im Bundesministerium für Inneres der Juristische Referent der Grundsatz- und Dublinabteilung beim Bundesasylamt,
1.10.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat 4 der Presseabteilung in der Zentralstelle,
1.10.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent in einer Verwendung, die eine universitäre Ausbildung voraussetzt, in einer Gebietsbauleitung des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung,
1.10.7. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der stellvertretende Leiter der Abteilung N 5 der Landesstelle Niederösterreich im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt).
1.11. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
1.11.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Bedienstete im höheren Dienst bei einem Landesschulrat wie zB der Leiter des Referates „Rechtsdokumentation“ und Mitarbeiter des Referates „Rechtsbereinigung sowie administrative Betreuung des Kollegiums“ im Landesschulrat für Niederösterreich,
1.11.2. im Bundesministerium für Inneres der Rechtskundige Beamte im Referat Verkehr/Verwaltung, Strafvollzug bei einem Polizeikommissariat der Bundespolizeidirektion Wien,
1.11.3. im Bundesministerium für Justiz der Psychologe in der Justizanstalt Josefstadt.
Hochschulbildung
1.12 Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 nachzuweisen. 1.12 Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß Paragraph 87, Absatz eins, des Universitätsgesetzes 2002 nachzuweisen.
Aufstiegskurs
1.13. Das Ernennungserfordernis des Abschlusses eines Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines vom Bundeskanzleramt veranstalteten Aufstiegskurses ersetzt. Zu diesem Aufstiegskurs sind nur jene Bewerber zuzulassen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:
die Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung an einer höheren Schule oder
die Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsprüfungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985, für das Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,die Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsprüfungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1985,, für das Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
zehn Jahre Bundesdienstzeiten oder
zehn Jahre Dienstzeit zu einer inländischen Gebietskörperschaft, wenn davon die letzten zwei Jahre im Bundesdienst zurückgelegt worden sind,
der Nachweis entsprechender Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung und besonderer Kenntnisse im bisherigen dienstlichen Wirkungsbereich des Zulassungswerbers.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Apotheker
1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke. 1.14. Für Apotheker zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf. Für Leiter von Apotheken außerdem die Berechtigung zur Leitung einer öffentlichen Apotheke.
Ärzte
1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes. 1.15. Für Ärzte zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes.
Auswärtiger Dienst
1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium. 1.16. Im auswärtigen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, das Diplom der Diplomatischen Akademie in Wien oder das Abschlußzeugnis einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären Lehranstalt, wenn keines der folgenden Hochschulstudien abgeschlossen wurde: Studium der Rechtswissenschaften, Studium der Politikwissenschaft, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Studium.
Dienst bei der Finanzprokuratur
1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 eine neunmonatige rechtsberufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung. 1.17. Bei der Finanzprokuratur zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, eine neunmonatige rechtsberufliche Tätigkeit bei einem inländischen Gericht und für die Ernennung in die Funktionsgruppe 2 oder in eine höhere Funktionsgruppe der Verwendungsgruppe A 1 die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.
Seelsorger
1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Z 1.12 die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge. 1.18. Für Seelsorger zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer eins Punkt 12, die Ermächtigung zur Ausübung der öffentlichen Seelsorge.
1.19. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002) 1.19. Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,)
Definitivstellungserfordernisse:
1.20. Für alle Verwendungen (ausgenommen Ärzte an Kranken- und Justizanstalten, Seelsorger an Justizanstalten und Apotheker) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 1.