Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Aufnahms- und Eignungsprüfungen § 1

Kurztitel

Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 291/1975 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 9/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.01.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Text

1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.

Im RIS seit

12.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2024

Gesetzesnummer

10009399

Dokumentnummer

NOR40259435

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/291/P1/NOR40259435

Navigation im Suchergebnis