Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.04.1997
Außerkrafttretensdatum
31.08.2012
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Schlagworte
Aufnahmsprüfung
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012
Gesetzesnummer
10009399
Dokumentnummer
NOR12127018
Alte Dokumentnummer
N7199761828J