Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
13.06.2020
Außerkrafttretensdatum
31.08.2020
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Neuen Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Schlagworte
Aufnahmsprüfung
Im RIS seit
15.06.2020
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020
Gesetzesnummer
10009399
Dokumentnummer
NOR40223813