Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
20.04.2017
Index
70/06 Schulunterricht
Text
1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Schlagworte
Aufnahmsprüfung
Im RIS seit
13.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017
Gesetzesnummer
10009399
Dokumentnummer
NOR40140168