Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.2012
20.04.2017
70/06 Schulunterricht
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Aufnahmsprüfung
25.04.2017
10009399
NOR40140168