Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 1997,
Paragraph eins
01.04.1997
31.08.2012
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.