die Verleihung einer Konzession nach § 17, die Erklärung der Behörde nach § 30 lit. b, die Erteilung von Genehmigungen nach § 21 Abs. 3 und § 26 Abs. 3 sowie von Bewilligungen nach § 29 Abs. 1 für Nebenbahnen;die Verleihung einer Konzession nach Paragraph 17,, die Erklärung der Behörde nach Paragraph 30, Litera b,, die Erteilung von Genehmigungen nach Paragraph 21, Absatz 3 und Paragraph 26, Absatz 3, sowie von Bewilligungen nach Paragraph 29, Absatz eins, für Nebenbahnen;