Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/06/0110

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/06/0110

Entscheidungsdatum

11.02.1993

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Sofern der Beschwerdeführer im Rechtsmittel vorbringt, bestimmte - nicht protokollierte - Einwendungen erhoben zu haben, ist in Ermangelung der vollen Beweiskraft der Niederschrift ein ergänzendes Ermittlungsverfahren über deren Vollständigkeit durchzuführen. Ergibt sich im fortgesetzten Verfahren, daß der Rechtsmittelwerber in Wahrheit keine Einwendungen erhoben hat, so hat die Behörde im Hinblick auf eingetretene Präklusion die Berufung diesbezüglich abzuweisen (Hinweis E 23.6.1988, 88/06/0049).

Schlagworte

Beweismittel fehlerhafte Niederschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990060110.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008

Dokumentnummer

JWR_1990060110_19930211X03

Rechtssatz für 2007/07/0047

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17539 A/2008

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2007/07/0047

Entscheidungsdatum

25.09.2008

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/06/0110 E 11. Februar 1993 RS 3 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Sofern der Beschwerdeführer im Rechtsmittel vorbringt, bestimmte - nicht protokollierte - Einwendungen erhoben zu haben, ist in Ermangelung der vollen Beweiskraft der Niederschrift ein ergänzendes Ermittlungsverfahren über deren Vollständigkeit durchzuführen. Ergibt sich im fortgesetzten Verfahren, daß der Rechtsmittelwerber in Wahrheit keine Einwendungen erhoben hat, so hat die Behörde im Hinblick auf eingetretene Präklusion die Berufung diesbezüglich abzuweisen (Hinweis E 23.6.1988, 88/06/0049).

Schlagworte

Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070047.X07

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013

Dokumentnummer

JWR_2007070047_20080925X07