Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
84/11/0115
Entscheidungsdatum
22.01.1986
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 2
Stammrechtssatz
In jedem Fall, in dem der Inhalt einer Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter der Erledigung essentiell. (Die Frage, ob eine Erledigung ungeachtet ihres Inhaltes, zufolge der ausdrücklichen Bezeichnung als Bescheid zu werten ist, bleibt dahinzustellen.)
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften
Bescheidcharakter Bescheidbegriff
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110115.X05
Im RIS seit
11.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013
Dokumentnummer
JWR_1984110115_19860122X05