Es kommt für das Vorliegen der objektiven Möglichkeit einer sachgerechten Abgabenfestsetzung nicht darauf an, auf welche Weise die Abgabenbehörde erster Instanz eine aktenmäßige Erfassung der Vorschenkungen iSd § 11 ErbStG sicherstellen kann, zumal sie in Bemessungsfällen, in denen keine Angaben über Vorschenkungen enthalten sind, nach § 161 Abs 2 BAO vorgehen kann.Es kommt für das Vorliegen der objektiven Möglichkeit einer sachgerechten Abgabenfestsetzung nicht darauf an, auf welche Weise die Abgabenbehörde erster Instanz eine aktenmäßige Erfassung der Vorschenkungen iSd Paragraph 11, ErbStG sicherstellen kann, zumal sie in Bemessungsfällen, in denen keine Angaben über Vorschenkungen enthalten sind, nach Paragraph 161, Absatz 2, BAO vorgehen kann.