Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1992

Geschäftszahl

92/16/0013

Rechtssatz

Es kommt für das Vorliegen der objektiven Möglichkeit einer sachgerechten Abgabenfestsetzung nicht darauf an, auf welche Weise die Abgabenbehörde erster Instanz eine aktenmäßige Erfassung der Vorschenkungen iSd Paragraph 11, ErbStG sicherstellen kann, zumal sie in Bemessungsfällen, in denen keine Angaben über Vorschenkungen enthalten sind, nach Paragraph 161, Absatz 2, BAO vorgehen kann.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1 aus 1993,, S 42-44;