Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie die Maschinen, Anlagen und Einrichtungen (vgl Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 14 zu § 24).Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie die Maschinen, Anlagen und Einrichtungen vergleiche Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 14 zu Paragraph 24,).