Verwaltungsgerichtshof
20.11.1990
90/14/0122
Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie die Maschinen, Anlagen und Einrichtungen vergleiche Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 14 zu Paragraph 24,).
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 428;