Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1990

Geschäftszahl

90/14/0122

Rechtssatz

Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie die Maschinen, Anlagen und Einrichtungen vergleiche Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 14 zu Paragraph 24,).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 428;