Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/08/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

90/08/0153

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde braucht sich mit dem Vorbringen der Partei nur insoweit auseinanderzusetzen, als dieses geeignet ist, die Sachverhaltsgrundlagen oder die darauf gegründeten rechtlichen Erwägungen des bekämpften Bescheides zu erschüttern.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080153.X05

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1990080153_19910416X05