Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
91/14/0079
Entscheidungsdatum
08.03.1994
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0081
91/14/0080
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 1
Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im allgemeinen voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, daß also ein wirtschaftliches Mißverständnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140079.X02
Dokumentnummer
JWR_1991140079_19940308X02