Ausführungen darüber, ob bei Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit gem § 66 Abs 1 KFG 1967 die Behauptungen des Bf bzgl seines reumütigen Geständnisses und der Absicht, den Schaden wieder gut zu machen, zu berücksichtigen sind.Ausführungen darüber, ob bei Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit gem Paragraph 66, Absatz eins, KFG 1967 die Behauptungen des Bf bzgl seines reumütigen Geständnisses und der Absicht, den Schaden wieder gut zu machen, zu berücksichtigen sind.