Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1980

Geschäftszahl

0985/80

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob bei Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit gem Paragraph 66, Absatz eins, KFG 1967 die Behauptungen des Bf bzgl seines reumütigen Geständnisses und der Absicht, den Schaden wieder gut zu machen, zu berücksichtigen sind.