Eine Verletzung der Bestimmungen der §§ 9 Abs 1 und 10 Abs 1 und 5 PVG im Rahmen eines Dienstrechtsverfahrens betreffend die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kann von der Partei als Verletzung einer Verfahrensvorschrift geltend gemacht werden.Eine Verletzung der Bestimmungen der Paragraphen 9, Absatz eins und 10 Absatz eins und 5 PVG im Rahmen eines Dienstrechtsverfahrens betreffend die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kann von der Partei als Verletzung einer Verfahrensvorschrift geltend gemacht werden.