Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1978

Geschäftszahl

0657/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1956/75 E 6. Mai 1976 VwSlg 9051 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verletzung der Bestimmungen der Paragraphen 9, Absatz eins und 10 Absatz eins und 5 PVG im Rahmen eines Dienstrechtsverfahrens betreffend die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kann von der Partei als Verletzung einer Verfahrensvorschrift geltend gemacht werden.