Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1976

Geschäftszahl

1956/75

Rechtssatz

Eine Verletzung der Bestimmungen der Paragraphen 9, Absatz eins und 10 Absatz eins und 5 PVG im Rahmen eines Dienstrechtsverfahrens betreffend die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kann von der Partei als Verletzung einer Verfahrensvorschrift geltend gemacht werden.