Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2317/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2317/77

Entscheidungsdatum

16.11.1978

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;

Rechtssatz

Der Umstand, daß gegen die Glaubwürdigkeit des Meldungslegers erhebliche Bedenken entstanden sein könnten und daher in bestimmten Fällen einem Meldungsleger (Zeugen) die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, muß zwar nicht dazu führen, daß alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden; hinsichtlich der als richtig gewerteten Angaben wird jedoch eine ausdrückliche sowie überprüfbare Beweiswürdigung erfordert. (Hinweis auf E vom 24.5.1974, 1579/73 Vwslg 8619 A/1973)

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid" Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002317.X02

Im RIS seit

28.07.2003

Dokumentnummer

JWR_1977002317_19781116X02