Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/02/0049

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2018/02/0049

Entscheidungsdatum

24.06.2019

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/02/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/17/0173 E 19. Mai 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Besteht ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung, bei dem es sich nicht bloß um eine terminologische Abweichung, deren Wirkung sich im Sprachlichen erschöpft, handelt, sondern bei dem die Wahl unterschiedlicher Begriffe vielmehr eine Unterschiedlichkeit in der rechtlichen Wertung durch Subsumtion unter je ein anderes Tatbild zum Ausdruck bringt, führt dies zu einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit vergleiche VwGH vom 27. Mai 2011, 2010/02/0231, sowie vom 6. September 2016, Ra 2016/09/0049).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020049.L00

Im RIS seit

23.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019

Dokumentnummer

JWR_2018020049_20190624L01