Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
95/20/0326
Entscheidungsdatum
10.10.1996
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1986 §12 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0326 2
Stammrechtssatz
Fahrlässige Handlungen (hier: die Verurteilung gem § 80 StGB - fahrlässige Tötung) sind als Tatsachen gem § 12 Abs 1 WaffenG in die Wertung einzubeziehen, da unter mißbräuchlicher Verwendung (iSd "zweckwidrigen Verwendung") auch Handlungen umfaßt sind, die auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen.Fahrlässige Handlungen (hier: die Verurteilung gem Paragraph 80, StGB - fahrlässige Tötung) sind als Tatsachen gem Paragraph 12, Absatz eins, WaffenG in die Wertung einzubeziehen, da unter mißbräuchlicher Verwendung (iSd "zweckwidrigen Verwendung") auch Handlungen umfaßt sind, die auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200326.X02
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011
Dokumentnummer
JWR_1995200326_19961010X02