Die Beitragsfreiheit von Entgeltteilen iSd
§ 49 Abs 3 Z 1 Satz 1 ASVG kann nicht schon deshalb verneint werden, weil sie als "Pauschalvergütungen" oder "pauschalierte Beträge", und nicht als nachträglicher "Auslagenersatz für nachgewiesene Auslagen" gewährt worden sindParagraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, Satz 1 ASVG kann nicht schon deshalb verneint werden, weil sie als "Pauschalvergütungen" oder "pauschalierte Beträge", und nicht als nachträglicher "Auslagenersatz für nachgewiesene Auslagen" gewährt worden sind
(Hinweis E VS 10.12.1981, 2665/79, VwSlg 10611 A/1981 und Folgejudikatur); ausschlaggebend ist vielmehr, ob und inwieweit durch diese Vergütungen die durch dienstliche Verrichtungen der Dienstnehmer für den Dienstgeber veranlaßten tatsächlichen Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten werden sollten und abgegolten worden sind; ob dieselben somit zumindest zum Teil tatsächlicher Auslagenersatz waren (Hinweis E 24.4.1990, 88/08/0177).