Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

90/08/0225

Rechtssatz

Die Beitragsfreiheit von Entgeltteilen iSd

Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, Satz 1 ASVG kann nicht schon deshalb verneint werden, weil sie als "Pauschalvergütungen" oder "pauschalierte Beträge", und nicht als nachträglicher "Auslagenersatz für nachgewiesene Auslagen" gewährt worden sind

(Hinweis E VS 10.12.1981, 2665/79, VwSlg 10611 A/1981 und Folgejudikatur); ausschlaggebend ist vielmehr, ob und inwieweit durch diese Vergütungen die durch dienstliche Verrichtungen der Dienstnehmer für den Dienstgeber veranlaßten tatsächlichen Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten werden sollten und abgegolten worden sind; ob dieselben somit zumindest zum Teil tatsächlicher Auslagenersatz waren (Hinweis E 24.4.1990, 88/08/0177).