Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

90/08/0225

Rechtssatz

Anders als die vom Satz 2 des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG erfaßten Entgeltteile (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0060) sind nach Satz 1 legcit als Auslagenersätze gewidmete und gewährte Entgeltteile nur insoweit beitragsfrei, als mit ihnen wirklich nur tatsächliche Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten wurden.