Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

90/08/0225

Rechtssatz

Ist eine behauptete Betriebsvereinbarung schon mangels Schriftlichkeit keine Betriebsvereinbarung iSd Paragraph 29, ArbVG, so handelt es sich dabei nicht um eine "Norm kollektiver Rechtsgestaltung" iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG.