Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2402/77
Entscheidungsdatum
01.09.1978
Index
L70707 Theater Veranstaltung Tirol
L70717 Spielapparate Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §37;
VeranstaltungsG Tir 1958 §25 Abs1;
VeranstaltungsG Tir 1958 §3 Abs1;
VeranstaltungsG Tir 1958 §6 Abs1 lita;
Rechtssatz
Der Antrag einer Partei um Verleihung einer Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz stellt eine taugliche Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar, auch wenn die Partei in ihrem Antrag über den Bedarf im Sinne des § 6 leg cit keine Angaben gemacht hat. Es ist Sache der Behörde, nach einem entsprechend durchgeführten Ermittlungsverfahren festzustellen, ob ein solcher Bedarf gegeben sei oder nicht.Der Antrag einer Partei um Verleihung einer Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz stellt eine taugliche Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar, auch wenn die Partei in ihrem Antrag über den Bedarf im Sinne des Paragraph 6, leg cit keine Angaben gemacht hat. Es ist Sache der Behörde, nach einem entsprechend durchgeführten Ermittlungsverfahren festzustellen, ob ein solcher Bedarf gegeben sei oder nicht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung
des Parteiwillens
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002402.X01
Dokumentnummer
JWR_1977002402_19780901X01