Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0704/77
Entscheidungsdatum
24.04.1978
Index
L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
AbgRallg;
BaumschutzG Wr 1974;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0561/76 E 28. Jänner 1977 VwSlg 5074 F/1977 RS 3
Stammrechtssatz
Mit der Neueinführung einer Abgabe ist zwangsläufig verbunden, daß ein und derselbe Vorgang, der an sich einen Abgabetatbestand verwirklicht, dann abgabefrei ist, wenn er vor dem Inkraftreten verwirklichT wurde, aber der Abgabe unterliegt, wenn zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung das Gesetz bereits in Kraft war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977000704.X02
Im RIS seit
22.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1977000704_19780424X02