Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0308/72
Entscheidungsdatum
22.06.1972
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0812/61 E 8. November 1961 RS 2
Stammrechtssatz
Das Gesetz setzt der Behörde für die Feststellung des Mangels der zur Führung von Kraftfahrzeugen erforderlichen Verläßlichkeit keine Frist. Wenn sich insbesondere das wegen einer Übertretung oder eines Vergehens gegen eine Vorschrift zum Schutz der körperlichen Sicherheit eingeleitete gerichtliche Verfahren verzögerte, kann dies nicht der belangten Behörde zur Last gelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000308.X01
Dokumentnummer
JWR_1972000308_19720622X01