Die Unterstellung der Erteilung von Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen und von Musikunterricht unter die Bestimmung des § 4 Abs 3 Z 3 ASVG wird durch den Umstand, daß die angeführte Tätigkeiten neben einem Studium der betreffenden Person ausgeübt werden, als solchen nicht ausgeschlossen.Die Unterstellung der Erteilung von Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen und von Musikunterricht unter die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 3, ASVG wird durch den Umstand, daß die angeführte Tätigkeiten neben einem Studium der betreffenden Person ausgeübt werden, als solchen nicht ausgeschlossen.