Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1972

Geschäftszahl

1575/71

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0571/71 E 30. Juni 1971 VwSlg 8049 A/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Unterstellung der Erteilung von Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen und von Musikunterricht unter die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 3, ASVG wird durch den Umstand, daß die angeführte Tätigkeiten neben einem Studium der betreffenden Person ausgeübt werden, als solchen nicht ausgeschlossen.