Ein Vorbringen kann als Einspruch iSd § 412 Abs 1 ASVG nur dann gewertet werden, wenn es konkret zum Ausdruck bringt, daß mimt ihm der Inhalt der Entscheidung des Versicherungsträgers im Instanzenzug bekämpft werden soll.Ein Vorbringen kann als Einspruch iSd Paragraph 412, Absatz eins, ASVG nur dann gewertet werden, wenn es konkret zum Ausdruck bringt, daß mimt ihm der Inhalt der Entscheidung des Versicherungsträgers im Instanzenzug bekämpft werden soll.