Die Bestrafung wegen Übertretung eines im letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigt wurde, auferlegten Nachtarbeitsverbotes ist, wenn gegen diesen Bescheid VwGH-Beschwerde erhoben wurde und dieser nicht aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, zulässig.