Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1976

Geschäftszahl

0640/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1133/70 E 18. November 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bestrafung wegen Übertretung eines im letztinstanzlichen Bescheid, mit welchem eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigt wurde, auferlegten Nachtarbeitsverbotes ist, wenn gegen diesen Bescheid VwGH-Beschwerde erhoben wurde und dieser nicht aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, zulässig.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0546/74

0568/74

0686/75

0594/74

0593/74