Bei Einstellung des Verfahrens über eine Säumnisbeschwerde gemäß § 36 Abs 2 legcit findet ein Ersatz der Kosten an den Beschwerdeführer nicht statt.Bei Einstellung des Verfahrens über eine Säumnisbeschwerde gemäß Paragraph 36, Absatz 2, legcit findet ein Ersatz der Kosten an den Beschwerdeführer nicht statt.