Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1966

Geschäftszahl

0565/66

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0197/65 B 21. Mai 1965 VwSlg 6699 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Einstellung des Verfahrens über eine Säumnisbeschwerde gemäß Paragraph 36, Absatz 2, legcit findet ein Ersatz der Kosten an den Beschwerdeführer nicht statt.