Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
18926
Geschäftszahl
B923/09
Entscheidungsdatum
01.12.2009
Index
41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm
B-VG Art144 Abs1 / Zurücknahme
Niederlassungs- und AufenthaltsG (NAG) §44 Abs4
VfGG §19 Abs3 Z3
Leitsatz
Einstellung des Verfahrens über eine Beschwerde gegen einen den
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung abweisenden
Bescheid infolge Wegfalls einer grundlegenden
Niederlassungsvoraussetzung durch die (freiwillige) Ausreise des
Beschwerdeführers
Rechtssatz
Da Niederlassungsbewilligungen - beschränkt gemäß §44 Abs4 NAG - nur im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen erteilt werden können, ist durch die Ausreise des Beschwerdeführers eine grundlegende Niederlassungsvoraussetzung weggefallen. Die dem Verfassungsgerichtshof übermittelte Erklärung des Beschwerdeführers über seine freiwillige Rückkehr in die Türkei ist daher einer Zurückziehung der Beschwerde gleichzuhalten.
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B923.2009
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011
Dokumentnummer
JFR_09908799_09B00923_01