Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.2009

Geschäftszahl

B923/09

Sammlungsnummer

18926

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens über eine Beschwerde gegen einen den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung abweisenden Bescheid infolge Wegfalls einer grundlegenden Niederlassungsvoraussetzung durch die (freiwillige) Ausreise des Beschwerdeführers

Rechtssatz

Da Niederlassungsbewilligungen - beschränkt gemäß §44 Abs4 NAG - nur im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen erteilt werden können, ist durch die Ausreise des Beschwerdeführers eine grundlegende Niederlassungsvoraussetzung weggefallen. Die dem Verfassungsgerichtshof übermittelte Erklärung des Beschwerdeführers über seine freiwillige Rückkehr in die Türkei ist daher einer Zurückziehung der Beschwerde gleichzuhalten.