Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 § 3

Kurztitel

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 64/1995 zuletzt geändert durch LGBl Nr 56/2019

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SchuOG 1995

Index

13 Schul- und Erziehungswesen

Text

Organisationsformen

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Volksschulen sind nach den örtlichen Erfordernissen zu führen:
    1. Ziffer eins
      als selbstständige Volksschulen,
    2. Ziffer 2
      als Volksschulklassen, die einer Mittelschule oder einer Sonderschule angeschlossen sind, oder
    3. Ziffer 3
      als Expositurklassen einer selbstständigen Volksschule.
  2. Absatz 2,Die Grundschule kann geführt werden:
    1. Litera a
      mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. bis 4. Schulstufe oder
    2. Litera b
      mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen.
  3. Absatz 3,Die Einrichtung einer Vorschulklasse kann nur zu Schulbeginn erfolgen und hat zur Voraussetzung, dass die erforderliche personelle und räumliche Ausstattung gegeben ist.
  4. Absatz 4,Über die Organisationsform der Volksschulen (Absatz eins,) entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des gesetzlichen Schulerhalters.
  5. Absatz 4 a,Über die Organisationsform der Grundschule (Absatz 2, und 3) entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulforums und nach Zustimmung der Bildungsdirektion.
  6. Absatz 5,Durch die Führung von anderen öffentlichen Pflichtschulen angeschlossenen Volksschulklassen treten im gesetzlichen Schulerhalter der Volksschule und in der Tragung des Schulsachaufwandes keine Änderungen ein. Für Expositurklassen selbstständiger Volksschulen trägt jene Gemeinde den Schulsachaufwand, in der sich die Expositurklasse befindet.

Im RIS seit

11.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2019

Gesetzesnummer

10000901

Dokumentnummer

LSB40022809

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/1995/64/P3/LSB40022809

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