(3)Absatz 3,Das Land ersetzt den Aufwand für die an den einzelnen Schulen anfallenden Helferstunden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten. Der Kostenersatz für eine Helferstunde beträgt maximal 1/1776 vom jährlichen Personalaufwand für einen Gemeindebediensteten der Funktionslaufbahn GD 22, Gehaltsstufe 5. Der Kostenersatz erfolgt je Kalenderjahr in zwei Teilbeträgen.