als versicherungsmathematischer Sachverständiger entgegen dem § 81a Abs. 2 fälschlich bestätigt, daß die Deckungsrückstellung, in der Lebensversicherung auch die Prämienüberträge nach dem Geschäftsplan berechnet sind,als versicherungsmathematischer Sachverständiger entgegen dem Paragraph 81 a, Absatz 2, fälschlich bestätigt, daß die Deckungsrückstellung, in der Lebensversicherung auch die Prämienüberträge nach dem Geschäftsplan berechnet sind,