als Treuhänder entgegen dem § 81a Abs. 1 fälschlich bestätigt, dass das Deckungserfordernis durch die Widmung von für die Bedeckung geeigneten Vermögenswerten voll erfüllt ist,als Treuhänder entgegen dem Paragraph 81 a, Absatz eins, fälschlich bestätigt, dass das Deckungserfordernis durch die Widmung von für die Bedeckung geeigneten Vermögenswerten voll erfüllt ist,