Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2025/09/0060
Entscheidungsdatum
24.10.2025
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2 (hier ohne 'die Einvernahme weiterer Zeugen')
Stammrechtssatz
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L02
Im RIS seit
25.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025
Dokumentnummer
JWR_2025090060_20251024L02