Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2 (hier ohne 'die Einvernahme weiterer Zeugen')

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L02