Verwaltungsgerichtshof
24.10.2025
Ra 2025/09/0060
GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2 (hier ohne 'die Einvernahme weiterer Zeugen')
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L02