Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0042

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020042.L03