Verwaltungsgerichtshof
17.03.2025
Ra 2025/02/0042
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020042.L03