Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/09/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090027.L04