Verwaltungsgerichtshof
21.05.2026
Ra 2026/09/0027
GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090027.L04