§ 25 ZustG ist infolge seiner Subsidiarität zu § 8 ZustG nicht anzuwenden, wenn ein Fall des § 8 ZustG vorliegt (VwGH 30.5.2007, 2006/19/0322).Paragraph 25, ZustG ist infolge seiner Subsidiarität zu Paragraph 8, ZustG nicht anzuwenden, wenn ein Fall des Paragraph 8, ZustG vorliegt (VwGH 30.5.2007, 2006/19/0322).